Lasertherapie - Heilen mit Licht
… eine natürliche Behandlungsmethode, die
- Heilungsprozesse deutlich beschleunigt,
- schmerzfrei und ohne Nebenwirkungen ist,
- ohne Medikamente angewendet werden kann,
- v.a. bei chronischen Erkrankungen vielversprechend ist.
... eine wirkungsvolleBehandlungsmethode bei:
- akuten und chronischen Schmerzen,
- Verletzungen aller Art, insbesondereSportverletzungen,
- Hauterkrankungen,
- neurologischen Erkrankungen.
Was ist eigentlich ein Laser? Das Wort Laser ist die englische Abkürzung für Light Amplifikation by Stimulated Emissionof Radiation. Physikalisch gesehen ist ein Laser lediglich Licht einer bestimmten Wellenlänge, das aber mit dem menschlichen Auge nicht wahrnehmbar ist, trotzdem aber hochenergetisch und somit sehr wirkungsvoll.
Wirkung: Der Laser wirkt auf den bestrahlten Bezirk schmerzdämpfend, entzündungshemmend, abschwellend, gewebeheilend und durchblutungsfördernd. Er beschleunigt den Lymphabfluss und beeinflusst die Stoffwechsel-prozesse. So werden Reparations- und Selbstheilungsvorgänge ausgelöst. Zu einer Haut- oder Gewebever-letzung kommt es nicht. Das Laserlicht hat eine harmonisierende Wirkung auf das bestrahlte Gewebe und ist nebenwirkungsfrei. Zum Schutz der Netzhaut trägt der Patient während der Behandlung eine Laserbrille.
Anwendungsgebiete:
• Arthrose
• Muskelfaserriss
• Zerrungen
• Verstauchung
• Bluterguss (med. Hämatom)
• Schwellung (Ödeme)
• Sehnenüberlastungen, Sehnenscheidenentzündung
• Tennisarm, Golferellenbogen
• Fersensporn
• Schleimbeutelentzündung am Knie und Ellenbogen
• Hexenschuss
• Narbenbehandlung
• Rheumatische Erkrankungen
• Nervenschmerzen (med. Neuralgie)
Die Lasertherapie kann sehr gut mit einer Akupunktur kombiniert werden und somit einen gegenseitig unterstützenden Effekt bewirken. Die Behandlungsanzahl hängt von der jeweiligen Indikation ab. Je nach Komplexität der Verletzung bzw. Erkrankung sind 3 bis 15 Behandlungen nötig. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten, teilweise ist vorher eine Kostenübernahmeanfrage notwendig.